Kameradschaftshilfe

Seit 1929 verfügt der Kreisfeuerwehrverband Stormarn über eine eigene Sterbekasse, die in diesem Jahr, nachdem anlässlich der Jahreshauptversammlung eine neue Satzung beschlossen wurde, in Kameradschaftshilfe umgetauft wurde.

Die Kameradschaftshilfe hat den Charakter einer freiwilligen Hilfskasse auf Gegenseitigkeit.

Am 10. Jan. 1929 beschloss der KFV Vorstand auf Drängen des damaligen KBM Eimil Zolland (Lohbrügge) die Gründung einer Sterbekasse vorzubereiten. Die Beschlussfassung seitens der Freiwilligen Feuerwehren erfolgte im Rahmen einer außerordentlichen KFV-Versammlung am 12. März 1929 in Ahrensburg mit 36:25 Stimmen bei 19 Enthaltungen. Eine neunköpfige Kommission erarbeitete umgehend die erforderliche Satzung, die beim 35. KFV-Verbandstag am 30.06.1929 in Reinfeld mit sehr großer Mehrheit beschlossen wurde. Die KFV-Sterbekasse wurde mit Wirkung vom 01. August 1929 in Kraft gesetzt, 54 Wehren mit 1.675 Mitgliedern waren beigetreten.

Position Ansprechpartner  
Vorsitzender Kreiswehrführer KBM Gerd Riemann
stellv. Vorsitzender Peter Wegemer noch kein Foto verfügbar
Beisitzer HBM Hans Kunde noch kein Foto verfügbar
Beisitzer HBM Walter Niederschabbehard noch kein Foto verfügbar
Beisitzer Klaus-Dieter Waschatz noch kein Foto verfügbar
Geschäftsführer BM Dietrich Motzkus

An- und Abmeldungen müssen formlos oder auf einem Vordruck immer schriftlich vorgenommen werden! Ummeldungen von Wehr A nach B werden ebenso durchgeführt, d.h. die entsendende Wehr meldet ab und die aufnehmende Wehr meldet an. Übertritte aus den Jugendfeuerwehren in die Einsatzabteilungen sind ebenfalls zu melden, wie beschrieben.

Bitte immer Vor- und Familiennamen und Geburtstag sowie Eintrittsdatum nennen.

Für Anmeldungen wird eine Gebühr von EUR 0,30 berechnet.

Für angeforderte Kopien bzw. Abschriften der Mitgliederkartei werden EUR 4,00 berechnet.

Die Mahngebühr beträgt ebenfalls EUR 5,00.

Umlagerechnungen werden erstellt, wenn es erforderlich ist, in der Regel einmal Anfang eines Jahres über 80 Sterbefälle. Dadurch soll vor allem eine Rücklage aufgebaut werden. Wenn eine Rücklage in Höhe von € 40.000,00 angelegt ist, das entspricht zehn Unfall-Sterbefällen, wird die Höhe der Beitragsrechnungen angepasst.

Die Jugendfeuerwehren müssen bei jeder Veränderung ein komplettes neues Mitgliederverzeichnis (Liste) einreichen, Kosten oder Umlagen werden nicht berechnet.

Alle Veränderungsmeldungen bitte an:

Dietrich Motzkus
Wiesenstraße 33
23847 Rethwisch
Telefon: 04539 / 8144
Telefax: 04539 / 181645
E-Mail: hdmotzkus@t-online.de

Nachdem eine Kameradin oder ein Kamerad verstorben ist, meldet der Wehrführer oder ein damit beauftragter Kamerad, z. B. der Kassenwart, den Sterbefall telefonisch oder schriftlich dem Geschäftsführer Dietrich Motzkus. Folgende Angaben sollten gemacht werden:

- Natürlicher oder Unfalltod,

- Name der Freiwilligen Feuerwehr, möglichst auch Mitgliedsnummer,

- Familien und Vornamen des verstorbenen Kameraden mit Geburtsdatum.

- Zahlungsart, z.B Barzahlung, Verrechnungsscheck oder Überweisung, u.U. bei dem Vorliegen einer entsprechenden Vollmacht auch an einen Bestattungsunternehmer.

In der Regel versendet der Geschäftsführer einen Verrechnungsscheck mit vorgefertigter Quittung an den Wehrführer. Dieser hat diesen den Erben gegen Quittung zu überreichen und dann die Quittung zusammen mit einer Kopie der Sterbeurkunde an den Geschäftsführer zurückzusenden.

Wichtig ist auch, gezahlt wird vollkommen unkompliziert, sofort nach Meldung eines Sterbefalles, durch den jeweiligen Wehrführer oder bekannten Schrift- oder Kassenwart, beim Schriftführer der Kameradschaftshilfe:

Dietrich Motzkus
Wiesenstraße 33
23847 Rethwisch
Telefon: 04539 / 8144
Telefax: 04539 / 181645
E-Mail: hdmotzkus@t-online.de

Die Zahlung erfolgt möglichst an den Wehrführer als Ehrenbeamten, der das Sterbegeld an die Erben des verstorbenen Kameraden gegen beigefügte Quittung auszahlt und diese dann zusammen mit einer Kopie der Sterbeurkunden an den Geschäftsführer zurückschickt.